Tief-im-Kanal-Hörgeräte verschwinden diskret im Gehörgang. Ihre Bauweise ist so winzig, dass sie vom Gegenüber nicht gesehen werden und als „unsichtbare Hörgeräte“ gelten. Sämtliche Funktionen basieren auf modernster, chipgesteuerter Mikrotechnologie. Die Verwendung biokompatibler Materialien und auf das Ohr abgestimmte Geräteschalen sorgen für einen besonders hohen Tragekomfort. Unbeschwert Hören, sich wohlfühlen, aktiv sein – das gelingt mit einem Tief-im-Kanal-Hörgerät spielend.
Tief-im-Kanal-Hörgeräte werden individuell an den Gehörgang angepasst. Nichts rutscht oder drückt und kein Brillenbügel stört.
Durch den nahen Sitz am Trommelfell ist das Hörergebnis besonders natürlich, das Richtungshören optimiert und Windgeräusche bleiben außen vor.
Das Hörluchs ICP TIK® überträgt Sprache verlustfrei und verfügt dank ICP-Technologie (DIN EN 352) über einen integrierten Lärmschutz.
Hörluchs ICP TIK® gilt als wegweisend für die Entwicklung moderner Hörsysteme. Diese winzige und innovative Hörlösung kombiniert die Funktion eines Hörgerätes mit einem professionellen Gehörschutz. Es ist das weltweit erste Tief-im-Kanal-Hörgerät mit integriertem Gehörschutz und wurde zunächst für hörbeeinträchtige Menschen entwickelt, die am Lärmarbeitsplatz beschäftigt sind. Dort herrschen Lärmpegel über 85 dB (A) vor, die das Gehör unwiederbringlich schädigen können. Die ICP-Technologie im Hörgerät dämmt Umgebungslärm innerhalb von Millisekunden automatisch ab, während Sprache und Warnsignale der Maschinen hörbar bleiben.
Speziell für Lärmarbeitsplätze konzipiert und bauaufsichtlich zugelassen, ist das kleine ICP TIK®-Hörgerät geradezu ideal für einen Einsatz in lauten Umgebungen, auch im privaten Bereich. Es sitzt wie unsichtbar im Gehörgang, liefert seinem Träger klare und unbeschwerte Hörerlebnisse und schützt das sensible Restgehör, wenn es laut wird. So bleiben Hörgeräteträger jederzeit und überall kommunikationsfähig.
Hörluchs ICP TIK® kann direkt am Arbeitsplatz auf Ihre Hörumgebung und Ihr Hörbedürfnis eingestellt werden. Die Kosten für dieses System werden bei anerkannter Lärmschwerhörigkeit und Indikation zur Versorgung durch die Berufsgenossenschaft von den Unfallversicherungsträgern übernommen.